Kontakt
Redaktionsleiter / CvD

 

Mag. Lukas Cioni

Redaktionsleiter / Chef vom Dienst

miteinander-Magazin

Stephansplatz 6

1010 Wien

Tel.: +43 1 516 11-1500

 

Sie haben eine neue Adresse? Schreiben Sie uns hier oder rufen uns unter DW 1504 an.

 

Redaktion & Impressum

Vergiss es (nicht)!

Erinnerung um der Zukunft willen

Die Fähigkeit des Erinnerns und speziell des Eingedenkens fremden Leids stellt die Grundlage jedes menschlichen Miteinanders dar. Ein theologischer Zwischenruf von Peter Zeillinger

 

Es ist kein Zufall, dass Erinnerung zu den Grundlagen des Menschseins gehört. Erinnerung ist stets dort notwendig, wo wir auf kein unmittelbares Wissen zurückgreifen können, sondern eine Art Kluft überwinden müssen, um etwas, das uns nicht mehr gegenwärtig ist, „wieder zu holen“. Genau das zeichnet den Menschen aus. Die Entstehung menschlicher Kultur beginnt dort, wo jenes Wesen, das von nun an als „Mensch“ bezeichnet wird, die Erfahrung macht, nicht mit der Welt einfach eins zu sein, sondern ihr gegenüber zu stehen und mit ihr umgehen zu können – und zu müssen. Dadurch erst können Rituale und andere kulturelle Ausdrucks- und Wissensformen entstehen, die Individuen miteinander teilen, auf die sie sich beziehen und die sie gemeinsam gestalten können – oder auch nicht. Denn dort, wo es Erinnerung gibt, findet sich auch das Gegenteil: nicht-erinnern, vergessen, nicht-wahrhaben-wollen dessen, was uns zwar betrifft, aber aus irgendeinem Grund aus unserer gegenwärtigen Situation ausgeblendet wird.

 

Das Nicht-Erinnern kann allerdings eine sinnvolle Schutzfunktion haben. Wer eine persönliche Gewalterfahrung gemacht hat – sexueller, physischer oder psychischer Art –, kann von dieser Erfahrung überwältigt („traumatisiert“) worden sein. Da sie nicht verarbeitet werden kann, wird die Erinnerung daran ausgeblendet („verdrängt“), um das Weiterleben zu ermöglichen. Es ist jedoch offensichtlich, dass dieses zunächst sinnvolle Vergessen einen pathologischen, „nicht gesunden“ Grund hat. Dadurch dass ein Teil der Realität ausgeblendet wird, muss der Mensch einen Bogen um die verdrängte Realität machen – und bleibt dadurch weiterhin von ihr bestimmt.

 

Vergessen um zu leben?

Aber auch im politischen und gesellschaftlichen Zusammenleben treten Erinnern und Vergessen immer wieder in eine Spannung. Schon im 4. Jh. v. Chr. kam es in Athen nach einer Zeit grausamer Herrschaft unter den „40 Tyrannen“ zu einem „Erinnerungsverbot“, als die zuvor verfolgten „Demokraten“ wieder nach Athen zurückkehrten und künftig mit denen, die sich zuvor mit den Tyrannen arrangiert hatten, wieder zusammenleben sollten. Um das demokratische Miteinander zu sichern und das Aufbrechen der alten Konflikte zu vermeiden, wurde bei Strafe verboten, sich dessen zu erinnern, was in der Zeit der Tyrannenherrschaft an Unrecht geschehen war.

 

Dieses Beispiel hat Schule gemacht. In der politischen Geschichte des Abendlandes wurden immer wieder solche Erinnerungsverbote ausdrücklich formuliert: z. B. nach dem 30-jährigen Krieg oder nach dem Ersten Weltkrieg. Auch nach den Gräueln des Zweiten Weltkriegs und bei jüngeren grausamen Konflikten wurden und werden immer wieder Stimmen laut, die es für notwendig erachten, ein Vergessen einzufordern damit ein „friedliches“ Zusammenleben wieder möglich sei. Ein Problem bleibt jedoch das damit verbundene Ausblenden eines Teils der gesellschaftlichen Realität. Die Vorstellung von der Welt wird dadurch stets von einer Verdrängung bestimmt sein und daher zumindest teilweise eine Illusion darstellen. Sie muss die Erfahrungen all jener Menschen ausblenden, deren Leben durch die verdrängten Erfahrungen bleibend geprägt ist.

 

Hinterfragen des Scheins

Die Geschichte kennt jedoch auch einen anderen Umgang mit Erinnern und Vergessen. In der biblischen Tradition des Alten und Neuen Testaments rückt die Erinnerung ins Zentrum des gesellschaftlichen Lebens und der damit verbundenen ethischen Vorstellungen. Erinnerung meint biblisch stets: Wahrnehmen dessen, was sich tatsächlich ereignet, und Hinterfragen des Scheins, der sich mit der Zeit in die politischen und gesellschaftlichen Vorstellungen und Praktiken einschleicht und auch vor dem eigenen individuellen Selbstverständnis nicht haltmacht.

 

Daraus ergibt sich eine bemerkenswerte ethische Haltung: Wenn Erinnern stets ein Hinsehen, Aufmerksam-Sein und Wahrnehmen dessen meint, was von mir oder uns zurzeit (noch) ausgeblendet ist, dann verbindet sich damit eine Hoffnung für all jene, die daran leiden, dass sie oder ihre Erfahrungen übersehen werden. Der Münsteraner Theologe Johann Baptist Metz bezeichnet diese biblische Erinnerung daher als memoria passionis, als „Erinnerung fremden Leids“. Das heißt nicht, dass es darum ginge, ständig bloß auf Leidvolles zu achten. Dies wäre eine Überforderung und würde auch kaum eine Hoffnung für die Leidenden selbst enthalten. Es geht nicht um eine Verdoppelung des Leids, dadurch dass ich nun auch „betroffen“ bin.

 

Die Formulierung meint im Gegenteil: Dort, wo erinnert wird, wird Leiden nicht verdrängt, sondern zum Thema gemacht – nicht von den Leidenden selbst, sondern von denen, die an den Ursachen etwas zu verändern oder zumindest mit der entstandenen Situation umzugehen vermögen und sie dadurch verwandeln. Dadurch entsteht eine Hoffnung: Die individuelle Erfahrung muss nicht mehr allein bewältigt werden, sondern der Umgang damit wird in einen größeren Horizont gestellt. So wird Erinnerung letztlich zu einem gemeinschaftsstiftenden Band und zur Grundlage eines Miteinanders, gerade weil die negativen, gemeinschaftsbedrohenden Erfahrungen nicht ausgeblendet werden.

 

Peter Zeillinger

 

 

Dr. Peter Zeillinger ist Wissenschaftlicher Assistent der „Theologischen Kurse“ für die Bereiche Fundamentaltheologie, Philosophie und Religionswissenschaft.

 

 

 

Erschienen in: "miteinander" | Jahrgang 2017 | Ausgabe November/Dezember 2017

Jetzt kostenloses Probeabo bestellen!

CANISIUSWERK
Zentrum für geistliche Berufe

Stephansplatz 6
1010 Wien

Telefon: +43 1 516 11 1500
E-Mail: office@canisius.at
Darstellung: